Sesam öffne dich

Am Dienstagabend trafen sich die Kameraden der Abteilung Solln, um die verschiedenen Möglichkeiten zum Öffnen von Türen zu üben.

Einsatz des Halligan-Tools mit Axt an der Türinnenseite

Die Übung war auf zwei Stationen aufgeteilt, sodass ein Teil der Mannschaft auf der Feuerwache 2 der Berufsfeuerwehr übte und der andere Teil am Gerätehaus in Solln verblieb. Nach der Hälfte der Übungszeit wurde gewechselt, damit jeder die vielfältigen Arten der Türöffnung kennenlernen konnte.

Am Gerätehaus der Abteilung Solln wurden unter anderem die zerstörungsarmen Methoden geübt, wie das Öffnen mithilfe eines Spiraldrahts, auch "Korkenzieher" genannt. Eine zerstörungsarme Öffnung ist allerdings nur möglich, wenn die Tür zugefallen und nicht abgesperrt oder beispielsweise ein gekipptes Fenster vorhanden ist. Ein genaues Absuchen nach einer zugefallenen Tür oder einem geöffneten Fenster ist unerlässlich, da die zerstörungsarmen Methoden immer vorzuziehen sind. An einer weiteren Station konnten sich die Kameraden am Aufbohren und Abbrechen des Schließzylinders mit einem Knackrohr versuchen. Diese Methode kann allerdings nur bei Überstand des Schließzylinders angewendet werden.

Auf der Feuerwache 2 in der Aidenbachstraße hatten die Kameraden die Möglichkeit, an einer Übungstür das Öffnen von Türen mit einem Halligan-Tool und einer Axt zu üben. Diese Art der Türöffnung kommt zum Einsatz, wenn eine zerstörungsärmere Öffnung mittels Öffnungskarte, Spiraldraht o.ä. nicht möglich ist und auch ein Aufbohren und Abbrechen des Schließzylinders nicht in Frage kommt. Bei dieser Methode entsteht durch das gewaltsame Aufhebeln ein Schaden an der Tür und dem Türrahmen.

Hinweis:

Bei der Türöffnung durch die Feuerwehr muss immer die Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit im Einzelfall beachtet werden. Zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr gehört nach Art. 1 Abs. 1 Alt. 2 BayFwG i.V.m. Nr. 4.2 VollzBekBayFwG die „ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse“, hierunter kann je nach den konkreten Umständen auch die Türöffnung fallen.
Dabei ist ein Unglücksfall jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen erheblichen Schaden oder eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen verursacht. Für die Annahme eines öffentlichen Interesses ist erforderlich, dass die Hilfe nicht oder nicht mit der notwendigen Schnelligkeit durch Dritte, wie in diesem Fall beispielsweise einen Schlüsseldienst, geleistet werden kann und auch keine Selbsthilfe möglich ist.

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